Was nicht in die Toilette gehört...

01.02.2018

Mit Inkrafttreten der neuen Allgemeinen Entsorgungsbedingungen der WAD GmbH zum 01.01.2018 sind auch einige Änderungen und Neuerungen eingetreten.

Im § 4 AEB ist die Abwassereinleitung geregelt und sämtliche Stoffe aufgeführt, welche von der öffentlichen Abwasserentsorgung ausgeschlossen sind. 

Neu aufgenommen wurden ab 01.01.2018 die Feuchttücher und Hygieneartikel. Für dieses Thema wollen wir unsere Bürger und Bürgerinnen sensibilisieren und darauf aufmerksam machen, welche enormen Schäden gerade die Feuchttücher, die über die Toiletten entsorgt werden, an den Abwasserentsorgungs- und Behandlungsanlagen verursachen. 

Auch die Freie Presse berichtete aktuell über dieses Thema. Den Artikel lesen Sie hier.

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