WAD unterstützt Grundstückseigentümer bei den Förderanträgen

26.03.2015

Noch bis zum 31.12.2015 haben Grundstückseigentümer, für die kein zentraler Anschluss geplant ist, Zeit eine vollbiologische Kleinkläranlage zu errichten bzw. eine vorhandene Kleinkläranlage entsprechend umzurüsten. Hierfür sind Fördermittel vorgesehen. Die WAD GmbH schafft im Auftrag des Abwasserzweckverbandes Lungwitztal-Steegenwiesen (AZV) derzeit die Voraussetzungen für eine Förderungen durch die Sächsische Aufbaubank (SAB).

Für alle Grundstückseigentümer, die erst im Dezember 2014 informiert wurden, dass sie eine dezentrale Kleinkläranlage benötigen, , wurde der sogenannte „vorzeitige förderunschädliche Baubeginn“ bei der SAB nachträglich durch den AZV beantragt. Sobald diese Bestätigung vorliegt, ist gewährleistet, dass auch für diese Grundstücke Fördermittel bereitgestellt werden. Dann werden alle betroffenen Grundstückseigentümer schriftlich vom Abwasserentsorger informiert.

Genügend Fördermittel vorhanden

Um die mit den Kleinkläranlagen verbundenen Investitionen – je nach gewählter Lösung bis zu ca. 6.000 EUR kosten – abzufedern, werden durch den Freistaat Sachsen Fördermittel bereitgestellt. Die Fördermittel sind nicht begrenzt, d.h. für alle Anlagen, die bis zum 31.12.2015 an den Stand der Technik angepasst werden, stehen Fördermittel zur Verfügung. Grundlage ist die Richtlinie Siedlungswasserwirtschaft (RL SWW 2009), abrufbar unter www.smul.sachsen.de. Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank (SAB).

Das wird gefördert

Gefördert wird der Neubau oder die Nachrüstung von Kleinkläranlagen mit biologischer oder weitergehender Behandlung von häuslichem oder damit vergleichbarem Abwasser in Gebieten, für die kein Anschluss an die zentrale Kläranlage vorgesehen ist. Die Förderung umfasst alle Reinigungsverfahren, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, z.B. Belebungsanlagen, Filtergräben, Filterschächte, Abwasserteiche, Tropf- und Tauchkörperanlagen.

Der Grundstückseigentümer hat die Wahl zwischen

  • einem einmaligen Zuschuss (Neuerrichtung 1.500 EUR; Nachrüstung 1.000 EUR) oder
  • einem Förderdarlehen (3.000 bis 6.000 EUR, Laufzeit 10 Jahre, Zinssatz 0,99 %).

Koordinierungsstelle eingerichtet

Die WAD GmbH hat eine Koordinierungsstelle zur kostenfreien Beratung der Grundstückseigentümer und zur Unterstützung im Förderverfahren eingerichtet. Weiterhin bietet die WAD GmbH an, Grundstückseigentümer vor Ort zu unterstützen, das optimale Kleinkläranlagenmodell auszuwählen.

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