Gute Zusammenarbeit bei der Einführung des Niederschlagswasserentgeltes

04.11.2015

Mit Beginn dieses Jahres hat die WAD GmbH das Niederschlagswasserentgelt unter guter Mitarbeit der Grundstückseigentümer eingeführt. Bis zur Rechnungslegung für das Jahr 2015 (voraussichtlich März 2016) werden alle noch anstehenden Anfragen und Widersprüche geklärt.

Zur Erinnerung: Mit der Einführung des Niederschlagswasserentgeltes erfüllt die WAD GmbH seit dem 01.01.2015 die gesetzlichen Vorschriften des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes und folgt der obergerichtlichen Rechtsprechung in Sachsen. Damit veränderte sich das Abwasserentgelt in drei Positionen (jeweils brutto):

  1. Monatlicher Grundpreis – dieser bleibt 2015 stabil.
  2. Schmutzwasserentgelt – dieses sinkt bei einem Anschluss an einen Kanal mit Abwasserbehandlungsanlage von 3,01 €/m3 Trinkwasser auf 1,84 €/m3, bei einem Anschluss an einen Kanal ohne Abwasserbehandlungsanlage von
     2,11 €/m3 Trinkwasser auf 1,48 €/m3.
  3. Niederschlagswasserentgelt – 0,88 €/m2 versiegelte und einleitende Grundstücksfläche.

Maßstab für die Berechnung des Niederschlagswasserentgeltes ist die versiegelte Grundstücksfläche. Die Grundstückseigentümer erhielten im Anfang des Jahres 2014 die Möglichkeit, mittels Selbstauskunftsbögen die durch die WAD GmbH auf Grund von üblichen Versiegelungsgraden im Sinne der Sächsischen Baunutzungsverordnung angenommene Größe der versiegelten Fläche zu korrigieren. Davon machten bis in den Spätsommer mehr als zwei Drittel der angeschriebenen Grundstückseigentümer Gebrauch. 

Korrektur der Daten ist möglich

Inzwischen ist der Datenbestand der versiegelten Flächen, der die Grundlage für die Erhebung des Entgeltes bildet, stabil. Noch vorliegende Änderungsanträge werden bis zur Rechnungslegung eingearbeitet. In diesem Zusammenhang sehen die gültigen Allgemeinen Entsorgungsbedingungen (AEB), die auf der Homepage der WAD GmbH unter www.wad-gmbh.de/aeb kostenlos heruntergeladen werden können, auch weiterhin die Möglichkeit vor, Flächenkorrekturen mitzuteilen (vgl. § 17a der AEB 2015).

Kein zusätzliches Entgelt

Im Zusammenhang mit dem neuen Entgelt sind einige Widersprüche und Anfragen von Grundstückseigentümern eingegangen. Ein zentrales Thema war, ob die WAD GmbH unberechtigterweise ein zusätzliches Entgelt eingeführt habe, um ihre Einnahmen zu erhöhen. Dies ist nicht zutreffend. Mit der Einführung des gesplitteten Entgeltes ging eine Senkung des Schmutzwasserentgeltsatzes von 3,01 EUR/m³ brutto auf 1,84 EUR/m³ brutto (bei Vollanschluss) einher. Es handelt sich um eine Umverteilung der Kosten im Sinne der Entgeltgerechtigkeit. Seit dem Jahr 2008 waren die Entgelte der WAD GmbH konstant und bleiben auch innerhalb des Kalkulationszeitraumes 2015 bis 2019 unverändert.

 

zurück zu Presse

Öffnungszeiten

Di 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Do 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Tel. 03763 / 7897-0

Notfall / Störung:

Bei Notfällen oder Störungen erreichen Sie uns unter
Tel. 0172 / 357 86 36
Logo AZV