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... dass die Frist für die Förderung vollbiologischer Kleinkläranlagen zum 31.12.2016 endete. Am 31.12.2016 war nach Mitteilung der Sächsischen Aufbaubank (SAB) definitiv Schluss. Danach gestellte Auszahlungsanträge werden ungeachtet, ob diese begründet sind oder nicht, abschlägig entschieden. Zu Engpässen bei der Antragsstellung kommt es nicht, denn neben der bewährten Methode, das Abnahmeverfahren mithilfe der WAD durchzuführen, können Anträge jetzt auch direkt an die SAB gestellt werden.
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