Gefordertes Splitting der Abwasserentgelte umgesetzt

13.02.2015

Mit der Einführung des Niederschlagswasserentgeltes erfüllt die WAD GmbH ab 01.01.2015 die gesetzlichen Vorschriften des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes und folgt der obergerichtlichen Rechtsprechung in Sachsen. Damit werden die Abwasserentgelte verursachungsgerechter und können für Grundstückbesitzer – in Abhängigkeit der versiegelten und einleitenden Fläche – steigen oder sinken.

Mit den kürzlich verschickten Informationen über die ermittelten versiegelten Flächen, stellten sich Grundstücksbesitzern verschiedene Fragen:

Wie setzt sich das Abwasserentgelt jetzt zusammen?

Seit diesem Jahr umfasst das Abwasserentgelt – das seit sieben Jahren stabil ist – drei Positionen:

  1. Monatlicher Grundpreis – dieser bleibt 2015 stabil.
  2. Schmutzwasserentgelt – dieses sinkt bei einem Anschluss an einen Kanal mit Abwasserbehandlungsanlage von 3,01 €/m3 Trinkwasser auf 1,84 €/m3, bei einem Anschluss an einen Kanal ohne Abwasserbehandlungsanlage von
     2,11 €/m3 Trinkwasser auf 1,48 €/m3.
  3. Niederschlagswasserentgelt – 0,88 €/m2 versiegelte und einleitende Grundstücksfläche.

Wie werden die versiegelten und einleitenden Grundstücksflächen ermittelt?

Die ermittelte Fläche beruht auf Eigenauskünften der Grundstückseigentümer und einer zusätzlich durchgeführten grundstücksbezogenen Luftbildauswertung mit anschließender Plausibilitätsprüfung. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Fläche zu korrigieren, wenn die tatsächliche versiegelte und einleitende Fläche kleiner als die ermittelte ist. Ist sie größer, besteht eine Meldepflicht für den Grundstückseigentümer.

Welche kommunalen Ziele werden mit der Splittung verfolgt?

Die Splittung der Abwasserentgelte ist keine Entgelterhöhung, auch wenn Grundstückseigentümer zukünftig ggf. höhere Entgelte zahlen. Das gesplittete Abwasserentgelt führt mit dem Verursacherprinzip zu mehr Entgeltgerechtigkeit. Darüber hinaus ist sie ein kommunales ökologisches Steuerungsinstrument, denn sie enthält finanzielle Anreize zur Entsiegelung und Regenwassernutzung. Auch ist sie – je nach regionaler Bedeutung – ein Beitrag zur Hochwasservorsorge und zur Erhaltung von Feuchtlebensräumen.

Ab wann gilt die neue Regelung?

Die WAD GmbH hat das gesplittete Entgelt für die Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung zum 01.01.2015 eingeführt. Dies ist durch die in der Verbandsversammlung beschlossenen Allgemeinen Entsorgungsbedingungen (AEB) 2015 (www.wad-gmbh.de/aeb) normiert. Gern unterstützt die WAD GmbH die Grundstückseigentümer umfassend und steht für Rückfragen zur Verfügung.

 

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