Seit der Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung vom 13. Dezember 2017 (SächsGVBl. S. 626) ist es möglich, Auslegungen auch elektronisch vorzunehmen. An dieser Stelle können Dokumente des Abwasserzweckverbandes zur Einsichtnahme während der Auslegungsfristen vorgehalten werden. Die Bekanntmachung erfolgt jeweils im Vorfeld unter der Rubrik "Bekanntgaben" bzw. im Amtlichen Anzeiger, der als Beilage zum Sächsischen Amtsblatt erscheint.
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