Unsere Mitarbeiter der Abteilung Service betreuen zur Zeit 38.696 Kunden in den Entsorgungsbranchen Abwasser- und Fäkalentsorgung (Stand: 20.10.2011). Der Kundenstamm gliedert sich in:
| Kunden mit Vollanschluss |
Anschluss an Kanal und Abwasserbehandlung | 20.616 |
| Kunden mit Teilanschluss | nur Anschluss an Kanal | 2.860 |
| Kleineinleiter | Direkteinleitung in Vorflut | 5.918 |
| Fäkalkunden | dezentrale Entsorgung | 9.302 |
| Gesamt | 38.696 |
Die Abrechnung der Abwasserkunden (Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigte/r) erfolgt neben dem Grundpreis nach dem Frischwasserverbrauch im Abrechnungszeitraum. Das ist in der Regel das Kalenderjahr. Maßgebend ist der durch den Trinkwasserversorger RZV [1] (Regionaler Zweckverband Wasserversorgung Bereich Lugau-Glauchau) ermittelte Verbrauch, den wir übernehmen um doppelte Abrechnung und damit Kosten zu vermeiden. Die Entgelte sind nach Voll- und Teilanschluss gesplittet. Der Grundpreis wird nach Wohneinheiten berechnet, wobei der Leerstand (auf Antrag) von der Zahlung für 6 Monate befristet befreit ist. Soll die Befreiung verlängert werden, so muss uns dieser Leerstand mitgeteilt werden. In der folgenden Tabelle sind die Preise gemäß AEB (inkl. MWSt) ersichtlich.
Preise |
Vollanschluss |
Teilanschluss |
| Grundpreis pro Monat und Wohneinheit | 14,99 EUR | 10,00 EUR |
| Mengenpreis pro Kubikmeter | 3,01 EUR | 2,11 EUR |
Die Entsorgung der Fäkalie erfolgt über Tourenpläne, die vom Unternehmen festgelegt werden. Für die Erfüllung der Aufgaben der Fäkalentsorgung bedient sich die WAD GmbH der Leistung Dritter. Der Preis pro Kubikmeter beträgt inkl. MWSt 29,12 EUR - siehe AEB [2].
Aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen in der sächsischen Wasserwirtschaft 2008 haben der AZV und die WAD das langfristige Entwicklungskonzept überarbeitet. Die Förderung privater Kleinkläranlagen wird seitens des Freistaates höher bzw. gleichwertig gegenüber der zentralen Abwasserentsorgung erachtet. Die Gesamtförderung der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Investitionen in die Abwasserentsorgung fällt wesentlich geringer aus. Gleichzeitig müssen alle Abwässer auch außerhalb von Verdichtungsgebieten > 2.000 Einwohnern vollbiologisch gereinigt werden. Das führt zu höheren Investitionen und damit auch Kosten.
Nach intensiver Beratung in und mit den Mitgliedgemeinden und nach Beschlussfassung im Verband wurde das ABK 2008 von der Landesdirektion Chemnitz im September 2008 genehmigt. Das ABK 2008 bildet somit die Basis für die gemeinsame Planung des Verbandes und der WAD. Es beinhaltet ein optimiertes Investitionskonzept als Mischung aus wirtschaftlicher zentraler und dezentraler Abwasserentsorgung. Bis zum Jahr 2015 ist der Anschluss von weiteren 4.000 Grundstücken an die zentrale Abwasserentsorgung vorgesehen. Rund 4.800 Grundstücke bleiben dauerhaft dezentral. Diese Grundstückseigentümer müssen aufgrund der Vorschriften des Landes vollbiologische Kleinkläranlagen errichten. Diese Anlagen werden vom Freistaat gefördert. Zur Beantwortung aller Fragen rund um das Förderverfahren stehen Mitarbeiter der WAD bereit.
Kleineinleiterabgabe
Für Kleineinleiter-Kunden erfolgt durch den AZV "Lungwitztal-Steegenwiesen" die Bescheidung der Abwasserabgabe. Für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer - dazu zählt auch das Grundwasser - ist diese Abgabe zu entrichten. Sie wird durch die Länder erhoben. An Stelle der Kleineinleiter (d.h. Einleiter, die weniger als 8 cbm je Tag Schmutzwasser einleiten) ist der AZV abgabepflichtig. Durch den vom AZV erstellten Abgabebescheid wird entsprechend § 6 Abs. 3 des Abwasserabgabegesetzes des Freistaates Sachsen (SAbwAG) der Aufwand der dem AZV durch die dem Land zustehende Abwasserabgabe entsteht, vom Grundstückseigentümer erhoben. Die Berechnung dieser Abgabe richtet sich nach den Vorschriften des Sächsischen Abwasserabgabegesetzes und der Kleineinleitersatzung des AZV "Lungwitztal-Steegenwiesen".
Der AZV "Lungwitztal-Steegenwiesen" betreut derzeit 5.918 Kunden (Stand: 20.10.2011), welche Ihr Abwasser direkt in die Vorflut einleiten.
Davon:
|
Kleinkläranlagen, die nach DIN 4261 nicht dem Stand der Technik entsprechen. (Kleinkläranlagen ohne vollbiologische Reinigungsstufe und abflußlose Gruben) |
4.747 |
| Kleinkläranlagen, die nach DIN 4261 dem Stand der Technik entsprechen. (Kleinkläranlagen mit vollbiologischer Reinigungsstufe) | 1.171 |
Links:
[1] http://www.rzv-glauchau.de/
[2] http://www.wad-gmbh.de/sites/default/files/AEB_2012.pdf