Wussten Sie schon,...

... was nach der Toilettenspülung passiert?

Zuhause, beim Betätigen der Toilettenspülung denkt kaum jemand darüber nach, was mit dem Heruntergespültem passiert. Ehrlich gesagt, will das auch kaum jemand wissen. Wenn nicht, sollten Sie hier aufhören zu lesen. Wenn doch, wird es interessanter als Sie denken und geht hier für Sie weiter... 

Flüssige Schadstoffe

...dass flüssige Schadstoffe wie Medikamente, Farben oder Chemikalien meist nicht rückstandsfrei aus dem Abwasser gefiltert werden können und große Schäden verursachen.

Medikamente können – auch in den modernen Kläranlagen – derzeit nur zum Teil oder gar nicht aus dem Wasser entfernt werden. Sie werden so zur Umweltbelastung, da sie über den Kläranlagenablauf in die Gewässer gelangen. Dort reichern sie sich mehr und mehr an und sind heute in Deutschland schon im Trinkwasser nachweisbar.

Farb- und Lackreste sowie Lösungsmittel greifen die Bausubstanz, Technik und Biologie von Abwasserentsorgungsanlagen an. Sie enthalten häufig Substanzen, die z.B. für die Mikroorganismen in den Klärbecken giftig sind. Ohne diese Mikroorganismen können aber biologisch zersetzbare Substanzen nicht mehr aus dem Abwasser entfernt werden. Für die Dauer einer geschädigten biologischen Reinigungsstufe können auch diese Verschmutzungen letztlich wieder in unser Trinkwasser gelangen.

Also: Alte Medikamente sollten über Apotheken, Farb- und Lackreste und auch Lösungsmittel über Schadstoffsammelstellen entsorgt werden. Umweltbewusste Baumärkte nehmen Farb- und Lack Reste teilweise aber auch wieder direkt zurück. So kann jeder einen Beitrag zu geringeren Abwasserentgelten und zum Schutz der Umwelt leisten.

SAB-Anträge

... dass die Frist für die Förderung vollbiologischer Kleinkläranlagen zum 31.12.2016 endete. Am 31.12.2016 war nach Mitteilung der Sächsischen Aufbaubank (SAB) definitiv Schluss. Danach gestellte Auszahlungsanträge werden ungeachtet, ob diese begründet sind oder nicht, abschlägig entschieden. Zu Engpässen bei der Antragsstellung kommt es nicht, denn neben der bewährten Methode, das Abnahmeverfahren mithilfe der WAD durchzuführen, können Anträge jetzt auch direkt an die SAB gestellt werden.

Zur Pressemitteilung Fristende Fördermittelanträge gelangen Sie hier.

Feste Abfälle

… dass durch feste Abfälle jedes Jahr enorme Schäden an unseren Abwassersystemen entstehen.

Feste Abfälle wie z.B. Feuchttücher, Damenhygieneartikel, Wattestäbchen, Zigarettenkippen, Kondome oder Verbandsmaterialien gehören nicht in die Toilette. Ungeachtet der Tatsache, dass es  laut Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sogar grundsätzlich verboten ist, Abfälle über das Abwasser, also über die Toilette oder den Ausguss, zu entsorgen, ist es aber leider in zu vielen Haushalten ein praktizierter Entsorgungsweg. Viele dieser Produkte sind bewusst so entwickelt, dass sie dem Kontakt mit Wasser standhalten. Ein Beispiel sind Feuchttücher. Sie werden besonders reißfest hergestellt und zersetzen sich nicht im Wasser. In der Kläranlage müssen sie mit Rechen oder Sieben aufwändig aus dem Abwasser entfernt, gesammelt und  in der Regel verbrannt werden. Auch Küchenabfälle, Essensreste, Öle und Fette haben im Abwasser nichts zu suchen – sie locken Ratten an, verschmutzen und verstopfen die Abwasseranlagen. Die Reinigung ist besonders mühselig, aufwändig und damit teuer. Alle Feststoffe beschädigen und Verstopfen auf dem Weg zur Kläranlage Rohre und Pumpen, deren Reparatur  die Wasserversorger deutschlandweit Millionen kosten. Das schlägt sich dann wieder in den Abwasserentgelten nieder.

Also: Feste Abfälle gehören in den Verpackungsmüll oder in den Hausmüll. Küchenabfälle und Essenreste in den Bio- oder Hausmüll. Damit kann jeder einen Beitrag zu geringeren Abwasserentgelten leisten.

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Betriebsbesichtigungen

..., dass Sie bei der WAD im Rahmen einer kostenlosen Betriebsbesichtigung hinter die Kulissen schauen können? Besonders beliebt sind diese Betriebsbesichtigungen bei Schulklassen und Studentengruppen.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Schmutzwasserentgelt

...dass das Schmutzwasserentgelt in den letzten acht Jahren – trotz umfangreicher Investitionen in die Abwasserentsorgung – nicht gestiegen ist?  Und dass es dieses Jahr – im Zuge der Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes mit der Einführung eines Niederschlagswasserentgeltes – sogar gesunken ist.

» Zu den aktuellen Entgelten

Niederschlagswasserentgelt

..., dass die Einführung des Niederschlagwasserentgeltes zu mehr Entgeltgerechtigkeit führt und Impulse für den Umweltschutz bringt. Dass dabei aufgrund der veränderten Entgeltberechnung der eine mehr, der andere weniger zahlen muss, ist unvermeidlich – aber gerechter und im Sinne unserer Umwelt.

Umweltmanagementsystem (UMS)

...dass wir unsere Umweltleistung nach DIN EN ISO 14001 seit 2001 stetig verbessern? Damit lesiten wir einen  Beitrag zum Umweltschutz in Ihrer Heimat. Auch 2015 wurde das Audit wieder erfolgreich absolviert. Damit wurden zugleich die Leistung des Teams der WAD GmbH als Umweltdienstleister und der neue Kurs zu mehr Transparenz und Bürgernähe gewürdigt.

» Zur Pressemitteilung zum Umweltmanagementsystem

Anschlussgrad bei über 81%

...dass  wir von 2012 bis 2015  rund 16 Mio. EUR in Kanalnetze und technische Infrastruktur investiert haben? Damit wurde auch die Grundlage für eine erfolgreiche Regionalentwicklung und die Ansiedlung neuer Gewerbe gelegt. Diesen Kurs werden wir fortführen, so sind für 2016 bis 2018 Investitionen in Höhe von ca. 27 Mio. EUR geplant.

Kleinkläranlagen für Grundstückseigentümer

...dass der 31.12.2015 für Eigentürmer von Grundstücken, für die kein zentraler Anschluss geplant ist,  ein wichtiger Termin war? Denn bis dahin hatten Sie Zeit,  eine vollbiologische Kleinkläranlage zu errichten bzw. eine vorhandene Kleinkläranlage entsprechend umzurüsten. Die WAD GmbH hat eine Koordinierungsstelle zur kostenfreien Beratung der Grundstückseigentümer und zur Unterstützung im Förderverfahren eingerichtet, die Ihnen auch jetzt noch hilft.

Rückstausicherung

…dass Ihnen die durch Rückstau im Kanal entstandenen Schäden nur dann finanziell ausgeglichen werden können, wenn Sie eine funktionstüchtige Rückstausicherung eingebaut haben? Denn nur dann greift ein Versicherungsschutz. Die Grundstücksentwässerungsanlage ist vom Kunden gegen Rückstau von Abwasser aus der Abwasserbeseitigungseinrichtung zu schützen (vgl. § 11 Abs. 6 AEB 2020). Dabei ist zu beachten, dass diese Sicherung für das entsprechende Entwässerungssystem zugelassen ist, denn es gibt solche, die nicht für fäkalhaltiges Abwasser geeignet sind. Es sind die Anforderungen der DIN 1986 einzuhalten. Rückstauebene ist in der Regel die Straßenoberfläche an der Anschlussstelle der Grundstücksentwässerung, allerdings gilt dies insbesondere nicht bei Grundstücken mit Hanglage. Häufig wird von Installateuren vorgeschlagen, die Sicherung einzusparen, weil das Haus zum Beispiel am Hang steht oder noch nie Rückstau zu verzeichnen war. Aber auch in diesem Fall gilt, ohne diese Anpassung erlischt der Versicherungsschutz. Bei Ihren Vorsorgemaßnahmen unterstützt Sie die Abteilung Service gern. 

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