Formulare

Formulare von A bis Z ...

... verkürzen Ihnen die Wege zu unserem Kundendienst. Diese Formulare können Sie bequem ausdrucken und uns ausgefüllt zurücksenden. Ihre Fragen beantworten Ihnen die Mitarbeiter unseres Kundendienstes zu den Servicezeiten.

Absetzmengen

Absetzungen von abzugsfähigen Wassermengen bei der Berechnung der Einleitung gewerblichen Abwassers in Abwasseranlagen der WAD sind - unter Berücksichtigung einer mindestanrechenbaren Wassermenge - auf Antrag möglich. Dies betrifft z.B. landwirtschaftliche Betriebe oder Bäckereien. Der Absetzungsantrag liegt zum Download im PDF-Format bereit.

Allgemeine Entsorgungsbedingen und Satzungen

Die WAD entsorgt das Abwasser auf der Grundlage privatrechtlicher Abwasserbeseitigungsverträge. Für dieses Vertragsverhältnis gelten die Allgemeinen Entsorgungsbedingungen (AEB). Die Einsichtnahme in die AEB, die Satzungen des AZV "Lungwitztal-Steegenwiesen" und die Kalkulationen ist zu den Servicezeiten jederzeit möglich. Die AEB liegen zum Download im PDF-Format bereit.

Baukostenzuschuss

Für Grundstücke, die neu an die Abwasseranlagen der WAD angeschlossen werden, muss der Grundstückseigentümer an die WAD einen einmaligen Baukostenzuschuss (BKZ) zahlen. Die gültigen BKZ sind in den AEB ersichtlich. Sie können jedoch auch unseren Online-BKZ-Rechner zur Berechnung des BKZ nutzen.

Einzugsermächtigung

Die Mehrzahl unserer Kunden bedient sich zur Zahlung der regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen des Lastschriftverfahrens, um sich die Terminüberwachung, Überweisung und Kosten zu ersparen. Wenn auch Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, tragen sie bitte die erforderlichen Angaben auf dem vorbereiteten Formular ein und senden es an uns zurück. Die Einzugermächtigung liegt zum Download im PDF-Format bereit!

Entwässerungsantrag

Soll ein Grundstück neu an die Abwasseranlagen der WAD angeschlossen werden oder eine Änderung der Abwassereinleitung (Menge, Zusammensetzung bzw. Art des Abwassers) erfolgen, so ist dies durch den Grundstückseigentümer unter Verwendung des Formblattes "Entwässerungsantrag" zu beantragen. Bitte beachten Sie die Anlagen zum Entwässerungsantrag. Der Entwässerungsantrag liegt zum Download im PDF-Format bereit!

Schachtschein

Sollen Aufgrabarbeiten im öffentlichen oder privaten Bereich durchgeführt werden, die tiefer als 40 cm sind, so ist der Bauausführende verpflichtet, Auskünfte über erdverlegte Leitungen und Kabel bei den entsprechenden Ver- und Entsorgungsträgern einzuholen. Dies erfolgt über das Formblatt Erlaubnisschein für Erdarbeiten (Schachtschein) in elektronischer Form. Für Ihre Fragen stehen Ihnen unsere Kundenbetreuer unter 0 37 63 / 78 97 92 zur Verfügung.

Schuldbeitritt

Sollen die Abrechnungen der WAD nicht mit dem Grundstückseigentümer, sondern mit einem vom Eigentümer bevollmächtigten Dritten stattfinden, so ist eine Schuldbeitrittserklärung erforderlich. Dieses Dokument liegt zum Download im PDF-Format bereit. Selbstauskunft Die Selbstauskunft zur Abwasserentsorgung gem. § 14 AEB liegt zum Download  PDF-Format bereit.

Wohnungsleerstand – Antrag auf Grundpreisbefreiung

Bei leer stehenden Wohneinheiten von nicht gewerblichen Kunden kann befristet für ein halbes Jahr ein Antrag für eine Befreiung vom Grundpreis gestellt werden. Eine Befreiung ist frühestens ab dem Monat des Posteinganges möglich. Ist die Wohneinheit über das halbe Jahr hinaus noch leer stehend, so erneuern Sie bitte rechtzeitig Ihren Antrag. Denn wird kein Folgeantrag gestellt, gehen wir von einer Wiederbelegung des Wohnraumes aus. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung erhalten Sie keine schriftliche Bestätigung mehr, dass Ihr Antrag bei uns eingegangen ist. Die Erteilung der Grundpreisbefreiung ergibt sich aus der Jahresverbrauchsabrechnung. Steht ein Gebäude vollständig leer, so wird mindestens ein Grundpreis pro Monat fällig, da von der Gesellschaft ein Grundstücksanschluss vorgehalten werden muss. Der Antrag auf Grundpreisbefreiung liegt liegt zum Download im PDF-Format bereit.

Hinweis

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